

ABSAGE DES JOYNED SOUNDS FESTIVALS
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Ärger bei den enttäuschten Fans, die für ihre Eintrittskarten Geld bezahlt haben, ist natürlich verständlich. Wir erhalten derzeit eine Flut an Anfragen. Mehrere tausend E-Mails trauriger und wütender Fans haben Etti und auch die vorläufige Insolvenzverwaltung bereits erreicht. Alle wollen ihr Geld zurück.
Für viele Fans ist es zwar nachvollziehbar unverständlich, dass sie derzeit aber leider noch abwarten müssen. Denn momentan ist nach wie vor nur das vorläufige Insolvenzverfahren über die Etti Events Veranstaltungs GmbH eröffnet.
Zur Frage, wer für den Ersatz der Tickets wegen der abgesagten Konzerte und Veranstaltungen haftet, ist entscheidend, wo die Tickets erworben wurden.
Die meisten Eintrittskarten wurden hier online über Ticketplattformen und bei Agenturen gekauft. Diese Kartenverkäufer sind in der Regel nur zur vertragsgemäßen Lieferung der Tickets verpflichtet und haften als reine Vermittler nicht für die Insolvenz des Veranstalters. Die Ticketplattformen handeln wie auch vorliegend nur im Auftrag des Veranstalters gegen Provision. Sie haften also nur dafür, dass der Käufer oder die Käuferin die Tickets erhält, nicht jedoch dafür, dass eine Veranstaltung insolvenzbedingt abgesagt wurde und damit auch nicht für die Ticketrückerstattung.
Findet eine Veranstaltung auf Grund der Insolvenz des Veranstalters nicht statt, kann zwar ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises bestehen. Jedoch ist dieser Erstattungsanspruch regelmäßig als Insolvenzforderung anzusehen.
Das heißt, im Fall der Insolvenz des Veranstalters ist der (vorläufige) Insolvenzverwalter der richtige Ansprechpartner für die Ticketkäufer. Im eröffneten Insolvenzverfahren sollten beim Insolvenzverwalter die Rückzahlungsforderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Dies ist hier derzeit aber noch nicht möglich, weil sich das Verfahren noch im Stadium eines nur vorläufigen Insolvenzverfahrens befindet. Erst, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist, kann eine Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter erfolgen. Es wird dann geklärt, ob und in welcher Höhe die Ticketkäufer als Gläubiger oder Gläubigerin aus der Insolvenzmasse Geld (zurück) erhalten. Wegen der im Insolvenzverfahren vorzunehmenden gleichmäßigen quotalen Befriedigung aller Gläubiger kann dies auch bedeuten, dass die Fans eine Erstattung nur teilweise oder schlimmstenfalls gar nicht erhalten.
Derzeit können sich die Ticketkäufer bei der vorläufigen Insolvenzverwalterin lediglich als Gläubiger oder Gläubigerin in die Gläubigerliste aufnehmen lassen, am besten schriftlich an die Kanzlei der vorläufigen Insolvenzverwalterin (an KOLLER Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 5, 94315 Straubing) oder per E-Mail unter info@inso-koller.de. Unbedingt anzugeben ist der vollständige Name und Nachname sowie die Anschrift, Höhe und Grund der Forderung und am besten auch ein Beleg.
Telefonische Anfragen führen im Moment nicht zum Ziel. Wegen der Flut an Anfragen wird auch gebeten, hiervon Abstand zu nehmen. Die Gläubiger werden im Fall der Insolvenzeröffnung schriftlich über die Verfahrenseröffnung informiert und auch darüber, wie, wo und bis wann sie dann ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können.